Begründung: Ende 1999 wurden von der Rechtsvorgängerin des hier betroffenen Kreditinstituts sämtliche auf Grund der Betriebsvereinbarung vom 12. 12. 1968 (BV 69) zustehenden Pensionsanwartschaften, die über die gesetzliche Pension hinausgehen, einschließlich jener, die vor dem Inkrafttreten des BPG am 1. 7. 1990 erworben wurden, auf ein Pensionskassensystem übertragen und in eine Pensionskasse ausgelagert. Die Neuordnung basiert auf der Rahmenbetriebsvereinbarung vom 30. 12. 1999 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers und des Antragsgegners ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG. Diejenige des Antragstellers ist aber laut Beschluss des Bundeseinigungsamts beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Zl 12/BEA/1996-35, vom 1. Oktober 1996, auf das Bundesland Steiermark beschränkt (Blg ./A). Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers und des Antragsgegners ergibt sich aus Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG. Diejenige des Antragstellers i... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers, des Erst- und des Zweitantragsgegners ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG, jene der Drittantragsgegnerin aus § 4 Abs 1 ArbVG. Da die gesetzliche Interessenvertretung infolge des Abschluss eines Kollektivvertrags durch eine freiwillig Berufsvereinigung hinsichtlich deren Mitglieder nach Maßgabe des § 6 ArbVG die Kollektivvertragsfähigkeit verliert, erachtet der Oberste Gerichtshof in derartigen Fällen die gesetzliche Inter... mehr lesen...
Begründung: Zur Aktivlegitimation des antragstellenden Gemeinderverbandes und zur Passivlegitimation der Antragsgegner kann auf den den Parteien bekannten Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 4. Juni 2003, 9 ObA 260/02d-7, verwiesen werden. Zu I. Nach § 54 Abs 3 ASGG ist nur ein Auftrag zur Stellungnahme durch den Antragsgegner vorgesehen. Ergänzungen des Antrags, die weitere Aufträge an den Antragsgegner zur Stellungnahme im Sinn des § 54 Abs 3 ASGG erfordern würden, sind ni... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs3 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994
Rechtssatz: Nach § 54 Abs 3 ASGG ist nur ein Auftrag zur Stellungna... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundeseinigungsamt setzte ab 1. 1. 1997 einen Mindestlohntarif für Angestellte in Betrieben sozialer Dienste fest. Dieser Mindestlohntarif galt in persönlicher Hinsicht für Angestellte, deren Arbeitgeber weder auf Arbeitgeberseite selbst kollektivvertragsfähig noch Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft waren. In fachlicher Hinsicht galt er für Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art f... mehr lesen...
Begründung: Beim Obersten Gerichtshof ist ein Verfahren nach § 54 Abs 2 Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) anhängig. Nach dieser Gesetzesstelle können kollektivvertragsfähige Körperschaften der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Rahmen ihres Wirkungsbereichs gegen eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer bzw der Arbeitgeber beim Obersten Gerichtshof einen Antrag auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen an... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof wurde von der Antragstellerin angerufen, über einen von ihr gestellten Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG betreffend die Festlegung der Spielzeit im Spieljahr 1995/96 und im Spieljahr 1996/97 für die Dienstnehmer der Wiener Volksoper unter Berücksichtigung des SchSpG und verschiedener Kollektivverträge zu entscheiden. Eventualiter wurde die Feststellung begehrt, gesetzliche oder kollektivvertraglic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof wurde vom Antragsteller angerufen, über einen von ihm gestellten Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG betreffend die Festlegung der Spielzeit im Spieljahr 1995/96 und im Spieljahr 1996/97 für die Dienstnehmer der Wiener Volksoper unter Berücksichtigung des SchSpG und verschiedener Kollektivverträge (Chor KV, Ballett KV, Orchester KV und KV für das technische Personal), welche vom Antragsteller für de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof wurde vom Antragsteller angerufen, über einen von ihm gestellten Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG betreffend Valorisierung bestimmter Pensionsleistungen zu entscheiden (siehe den beigeschlossenen Antrag, dessen Wiedergabe sich erübrigt, weil der Inhalt für die verfassungsrechtlichen Bedenken des Obersten Gerichtshofes nicht relevant ist). Der Oberste Gerichtshof wurde vom Antragsteller angerufen,... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof wurde von den Antragstellern angerufen, über einen von ihnen gestellten Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG betreffend die Auslegung des § 19 Z 1 und 2 des Mantelkollektivvertrages für die Forstarbeiter in der Privatwirtschaft, der für den Bereich der Antragsteller abgeschlossen wurde, zu entscheiden. Der Oberste Gerichtshof wurde von den Antragstellern angerufen, über einen von ihnen gestellten Antrag nach Paragraph 54, Absatz 2, ASGG betreffend d... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 ASGG §54 Abs3 ASGG §54 Abs4 ASGG §58 Abs1 B-VG Art89 Abs2EGV Maastricht Art177 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof wurde vom Antragsteller angerufen, über einen von ihm gestellten Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG betreffend die Festlegung der Spielzeit für die Dienstnehmer der Wiener Volksoper unter Berücksichtigung des SchSpG und verschiedener Kollektivverträge (Chor KV, Ballett KV, Orchester KV und KV für das technische Personal), welche vom Antragsteller für den Bereich des Arbeitgebers Österreichischer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof wurde vom Antragsteller angerufen, über einen von ihm gestellten Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG betreffend die Festlegung der Spielzeit für die Dienstnehmer der Wiener Volksoper unter Berücksichtigung des SchSpG und verschiedener Kollektivverträge (Chor KV, Ballett KV, Orchester KV und KV für das technische Personal), die für den Bereich des Antragstellers abgeschlossen wurden, zu entscheide... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof wurde vom Antragsteller angerufen, über einen von ihm gestellten Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG betreffend die Abgeltung von bestimmten Stehzeiten ("Essenspausen") von im Anwendungsbereich des Bundeskollektivvertrages für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben beschäftigten Dienstnehmern unter Berücksichtigung des AZG und des genannten Kollektivvertrages zu entscheiden (siehe den be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof wurde vom Antragsteller angerufen, über einen von ihm gestellten Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG betreffend die Auslegung des im Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs enthaltenen Überstundenbegriffs zu entscheiden (siehe den beigeschlossenen Antrag, dessen Wiedergabe sich erübrigt, weil der Inhalt für die verfassungsrechtlichen Bedenken des Obersten Gerichtshofes nicht ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof wurde vom Antragsteller angerufen, über einen von ihm gestellten Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG betreffend die Feststellung des Nichtübergangs von Arbeitsverhältnissen des bisherigen Reinigungspersonals nach dem AVRAG auf das nunmehr die Reinigung im Auftragsverhältnis übernehmende Reinigungsunternehmen sowie über diverse Eventualfeststellungsanträge zu entscheiden (siehe den beigeschlossenen A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen wurde ab 8. Jänner 1975 die Arbeitszeit am Freitag in der Zeit von 6 Uhr 30 bis 11 Uhr 10 (mit einer zwanzigminütigen Mittagspause) für den Bauhof mit einer Betriebsvereinbarung vereinbart. Die Lohnzahlung sollte nach dieser Vereinbarung innerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Im Laufe des Jahres 1975 beabsichtigte die beklagte Partei die Umstellung auf bargeldlose Lohn- und Gehaltsauszahlung. Es kam zu Verhandlungen mit der klagenden P... mehr lesen...