Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Josef Sinzinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der antragstellenden Partei Gewerkschaft der Privatangestellten, 1013 Wien, Deutschmeisterplatz 2, vertreten durch Dr. Georg... mehr lesen...
                    
                    Norm:        ASGG §43 Abs3ASGG §54 Abs2                               
Rechtssatz:          Auch in den Verfahren nach § 54 Abs 2 ASGG sind die kollektivrechtlichen Regelungen umfassend zu ermitteln, sodass es einer detaillierten wörtlichen Wiedergabe nicht bedarf. Dadurch wird auch eine Verengung der Entscheidungsbefugnis, in dem etwa der Antragsteller gezielt nur die für seinen Rechtsstandpunkt sprechende kollektivrechtlichen Regelungen zitiert, entgegengetreten.                     Entsc...                    mehr lesen...                
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei seit 13. September 1974 als Speisewagen-Koch beschäftigt. Er wurde am 4. Oktober 1983 entlassen, weil er privat erworbene Ware - nämlich zwei bis zweieinhalb Kilo Schweinskarree, 10 Paar Frankfurter Würstel und drei Schachteln Käse - in der Absicht in den Speisewagen des Schnellzuges "Romulus" gebracht hatte, diese Ware dort während seines Dienstes auf eigene Rechnung zu verkaufen. Eine gegen den Kläger wegen dieser Hand... mehr lesen...
                    
                    Norm:        ASGG §43 Abs3                               
Rechtssatz:           § 43 Abs 3 ASGG ist mangels einer besonderen Übergangsvorschrift für Rechtsmittelverfahren, die vor dem 01.01.1987 beim OGH anhängig wurden, bereits anzuwenden.                     Entscheidungstexte                                  14  Ob   227/86       Entscheidungstext  OGH  17.02.1987  14  Ob   227/86    Veröff: WBl 1987,166 = Arb 10606                                                European Case Law Identif...                    mehr lesen...