Begründung: Die Klägerin begehrte mit der vorliegenden Klage die Weitergewährung einer Invaliditätspension über den 31.7.2002 hinaus. Dazu verpflichtete sich die beklagte Partei mit dem in der Verhandlung vom 3.11.2003 abgeschlossenen rechtswirksamen Vergleich. In seinem Gutachten ON 6 wies der Sachverständige P*****.Dr.R***** auf die Notwendigkeit der Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Inkontinenzchirurgie hin. Dieser Anregung folgend bestellte das Erstgeric... mehr lesen...
Norm: ASGG §42 GebAG §39 Abs3 ASGG § 42 heute ASGG § 42 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 ASGG § 42 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ASGG § 42 gültig von 01.01.1987 bis 31... mehr lesen...