Norm:        ZPO §412ZPO §477 Abs1 Z2ZPO §477 Abs1 Z9ASGG §16                               
Rechtssatz:          Laienbeisitzerwechsel bedarf keiner aktenkundigen Erörterung                 Anmerkung       Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 12 R 65/04y. Diese ist nunmehr unter RW0000614 abrufbar.               Entscheidungstexte                                  7 Rs 164/95       Entscheidungstext  OLG Wien  21.02.1996  7 Rs 164/95               ...                    mehr lesen...