Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 10.9.1993 lehnte die beklagte Partei den am 9.6.1993 gestellten Antrag des Klägers auf Insolvenz-Ausfallgeld ab, nachdem das Landesgericht St. Pölten mit Beschluß vom 9.9.1991, 8 Nc 113/91 den Antrag auf Eröffnung des Konkurses über die Firma H ******* GesmbH mangels hinreichenden Vermögens des Arbeitgebers abgewiesen hatte. Das vom Kläger dem insolventen Dienstgeber gewährte Darlehen betreffe keinen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis und... mehr lesen...
Norm: ZPO §412 ZPO §477 Abs1 Z2 ZPO §477 Abs1 Z9 ASGG §16 ZPO § 412 heute ZPO § 412 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...