Norm: ASGG §13 und Geo §116
Rechtssatz: Für die nach Schluss der mündlichen Verhandlung zu erfolgende Beratung und Abstimmung über die Urteilsfällung steht die Möglichkeit eines Beschlusses im Umfrageweg im Verhandlungssaal gemäß § 116 Abs 5 Geo nicht offen. Entscheidungstexte 8 Rs 60/08i Entscheidungstext OLG Wien 23.07.2008 8 Rs 60/08i ... mehr lesen...