Norm: ASGG §11 Abs1 ASGG §11b Abs1 ASGG §11b Abs2 JN §20 Z1 ZPO §477 Abs1 Z2 ASGG § 11 heute ASGG § 11 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 11 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994 ASGG § 11b he... mehr lesen...
Begründung: Mit der Klage vom 8.8.1997 hat der seit 4.2.1980 bei der beklagten Partei beschäftigte Kläger seine vorzeitige (,fristlose") Entlassung vom 24.7.1997 mit dem Begehren bekämpft, diese für rechtsunwirksam zu erklären. Die beklagte Partei beantragte die Klagsabweisung, stellte einen Zwischenantrag auf Feststellung (AS 7 und 9) und wendete im wesentlichen ein, daß der Entlassungsgrund der beharrlichen Pflicht[en]verletzung gemäß § 87 lit f. GewO aF vom Kläger weg... mehr lesen...