Norm: ASGG §11 Abs1ASGG §11b Abs1ASGG §11b Abs2JN §20 Z1ZPO §477 Abs1 Z2
Rechtssatz: Wenn auch unter bestimmten Voraussetzungen die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom Vorsitzenden (in I.Instanz) allein (bzw. vom 3-Berufsrichtersenat im Berufungsverfahren) durchgeführt werden kann, bleibt die Fällung der enderledigenden Sachentscheidung dem Senat vorbehalten (Beiziehung der fachkundigen Laienrichter; vgl. § 11 b Abs.3 ASGG). ... mehr lesen...
Norm: ZPO §333 Abs1ZPO §215 Abs1ZPO §477 Abs1 Z2ASGG §11a Abs1 Z4 litiASGG §11b Abs1ASGG §37 Abs1GOG §37
Rechtssatz: Gemäß § 333 Abs. 1 ZPO ist über die Verhängung der Ordnungsstrafe [samt allfälligem Kostenersatz des säumigen Zeugen] vom erkennenden Gericht mittels Beschlusses zu entscheiden. Dieses ist in sozialrechtlichen Angelegenheiten gemäß § 11 Abs. 1 ASGG aus einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei fachkundigen Laienrichtern senat... mehr lesen...