Norm:        Eur Auslieferungsübk Art21ARHG §70 Abs4                               
Rechtssatz:          Da das Europäische Auslieferungsübereinkommen - im Gegensatz zu § 70 Abs 4 ARHG - die Durchlieferung nicht dem Grundsatz der Spezialität unterwirft, kommt diesem Grundsatz bei der Durchlieferung durch Vertragsstaaten des Europäischen Auslieferungsübereinkommen (hier: Tschechische Republik) auch keine Bedeutung zu.                     Entscheidungstexte                                  15...                    mehr lesen...