Entscheidungen zu § 65 ARHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2007/6/12 14Os21/07f (14Os22/07b, 14Os23/07z)

Norm: EU-JZG §42EU-JZG §44ARHG §65ARHG §67Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen Art2 Abs1Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen Art9 Abs1 litbÜbereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen Art11
Rechtssatz: Der Zweck des im Zuge der Vollstreckungsübernahme vorgesehenen Exequaturverfahrens ist darin gelegen, die Vollstreckung ausländischer strafgerichtlicher Entscheidungen im Inland auch bei jewe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.06.2007

RS OGH 1985/12/10 10Os129/85, 14Os21/07f (14Os22/07b, 14Os23/07z)

Norm: Eur Vollstreckungsübk Art37 ffARHG §65
Rechtssatz: Wesen, Umfang und Grenzen der Exequaturentscheidung. Darnach ist insbesondere zwar eine Reduktion einer im Urteilsstaat verhängten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sowie die Umwandlung einer Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe zulässig. Generell unzulässig ist hingegen die bedingte Nachsicht einer im Urteilsstaat unbedingt verhängten (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) Strafe im Anpassungsver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1985

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