Gründe: In dem bei der Staatsanwaltschaft München I anhängigen Ermittlungsverfahren gegen Anton M***** wegen des Verbrechens des Mordes wurde über (allerdings nur auf Veranlassung der Zeugenvernehmung durch die zuständige Polizeibehörde in Anwesenheit des ermittelnden Staatsanwaltes und zweier Beamter des Bayrischen Landeskriminalamtes sowie Gestattung der Akteneinsicht abzielendes) Ersuchen dieser Staatsanwaltschaft am 16. Oktober 2000 beim Bezirksgericht Josefstadt als Rechtshil... mehr lesen...
Norm: ARHG §1 ARHG §58 ARHG §59 ARHG § 1 heute ARHG § 1 gültig ab 01.07.1980 ARHG § 58 heute ARHG § 58 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2007 ... mehr lesen...