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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 10. März 2020 teilte die belangte Behörde dem Arbeitsmarktservice Österreich (im Folgenden: Arbeitsmarktservice) mit, dass sie sein Vorhaben, die Arbeitsmarktchancen von Arbeitssuchenden unter Einsatz eines mathematischen Modells (medial bekannt als „AMS-Algorithmus“) zu berechnen, zum Anlass genommen habe, ein amtswegiges Prüfverfahren gemäß Art 57 Abs 1 lit h iVm ... mehr lesen...