Norm: AMSG §38 Abs1
Rechtssatz: § 38 Abs 1 AMSG umschreibt lediglich den Mindestumfang der zu vereinbarenden Sanktionen; eine weitergehende Absicherung der Erfüllung der vom Förderungswerber übernommenen Verpflichtungen durch die Vereinbarung weiterer Rückforderungsfälle ist zulässig. Entscheidungstexte 6 Ob 118/07g Entscheidungstext OGH 21.06.2007 6 Ob 118/07g ... mehr lesen...