Entscheidungen zu § 32 Abs. 3 AMSG

Datenschutzbehörde

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TE Dsk Empfehlung 2018/1/17 DSB-D213.503/0004-DSB/2017

GZ: DSB-D213.503/0004-DSB/2017 vom 17.1.2018 [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.]   EMPFEHLUNG Die Datenschutzbehörde spricht aus Anlass einer anonymen Anzeige vom ... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk Empfehlung | 17.01.2018

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