Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit verfahrenseinleitender Eingabe vom 30.01.2025, später mehrfach ergänzt, erhob XXXX (= Beschwerdeführer vor dem Bundesverwaltungsgericht und der Datenschutzbehörde) eine Datenschutzbeschwerde sowie eine Beschwerde wegen des Rechts auf Auskunft gegen das Arbeitsmarktservice AMS (= mitbeteiligte Partei vor dem Bundesverwaltungsgericht und Beschwerdegegner vor der Datenschutzbehörde) wegen Verletzung in seine... mehr lesen...