Norm: AHG §1 CcAMSG §29AMSG §31
Rechtssatz: Die Uneinbringlichkeit der Forderung eines Gläubigers gegen einen arbeitssuchenden Schuldner mangels der Zwangsvollstreckung zugänglichen Einkommens ist keine vom Schutzzweck des AMSG 1994 umfasste Folge der unterbliebenen Vermittlung am Arbeitsmarkt eines Arbeitssuchenden durch das AMS. Entscheidungstexte 1 Ob 257/00a Entscheidungstext OGH... mehr lesen...