Entscheidungen zu § artikel6zu68 AlVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2004/6/22 AW 2004/08/0024

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 22.06.2004

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