Begründung: I. 1.1. Ing. K H brachte in einer an die Datenschutzkommission gerichteten Beschwerde vom 24. Jänner 1997 vor, dass die Post und Telegraphenverwaltung (gemeint wohl die Post und Telekom Austria AG; im Folgenden: PTA) für die Benachrichtigung über die Zusendung der Arbeitslosenunterstützung an Stelle der sonst üblichen gelben Postformulare rosa gefärbte Formulare verwende und einen Schalter im Postamt mit "Auszahlung Arbeitslosenversicherungsgeld" kennzeichne. Dami... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation AlVG §47 Abs1 AlVG §51 Abs2 DSG §1 PostsparkassenG 1969 §2 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 g... mehr lesen...