Begründung: 1. Der Einschreiter hat neuerlich eine Eingabe eingebracht, mit der er Klage gemäß Art137 B-VG erhebt und die - wegen einer Bezugskürzung verminderte - volle Auszahlung der ihm gebührenden Notstandshilfe für bestimmte Monate sowie die angeblich unterbliebene Auszahlung von Notstandshilfe für die Monate September, Oktober und November 2001 begehrt, und unter einem die Bewilligung der Verfahrenshilfe beantragt. Der Verfassungsgerichtshof erkennt über verm... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art137 / Bescheid AlVG §49 Abs2 ZPO §63 Abs1 / Mutwille B-VG Art. 137 heute B-VG Art. 137 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 137 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. In seiner auf Art137 B-VG gestützten, gegen den Bund gerichteten Klage vom 1. August 1995 begehrt der Kläger die Erlassung folgenden Urteils: "Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger die ihm gebührende Notstandshilfe in Höhe von S 92.716,05 einschließlich 10 % Verzugszinsen innerhalb von 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu zahlen. Der Beklagte ist ferner schuldig, dem Kläger die mit S 40.000,-- bestimmten Prozeßkosten ebenfalls binnen 14 Tagen bei sonsti... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art137 / Bescheid B-VG Art137 / Liquidierungsklage B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität AlVG §49 Abs2 AlVG §51 ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit ZPO §406 B-VG Art. 137 heute B-VG Art. 137 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...