Norm: AlVG §9 Abs1ASVG §176 Abs1 Z8
Rechtssatz: Da der Arbeitsuchende aufgrund der nunmehr geltenden Gesetzeslage (Beschäftigungssicherungsnovelle1993, § 9 Abs 1 AlVG) auch zur selbständigen Arbeitssuche verpflichtet ist, ist der Unfallversicherungsschutz auch dann zu bejahen, wenn der Arbeitssuchende beweisen kann, dass sich der Unfall bei der (selbständigen) Arbeitssuche ereignete. Auch in diesen Fällen hat der Betreffende im Sinne des § 176 ... mehr lesen...