Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §41 Abs4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Widerruf der Notstandshilfe - Abgesehen davon, dass die belangte Behörde den Ausführungen des Beschwerdeführers in dessen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung mit einem Hinweis auf § 41 Abs. 4 AlVG in... mehr lesen...