Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu B1524/98 und B1598/98 Verfahren über Beschwerden von Müttern anhängig, die im Hinblick auf ihre im Jahre 1996 geborenen Kinder nach dem Bezug von Karenzgeld Sondernotstandshilfe begehren. Angesichts des Vorliegens von Bescheinigungen der Gemeinde nach §2 der Sondernotstandshilfeverordnung, wonach bei einer namentlich genannten Tagesmutter eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit für die Kinder bestehe, wurde ihr Antr... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art18 Abs2 AlVG §39 Abs6SondernotstandshilfeV §2a B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 18 gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2012 zuletzt geä... mehr lesen...