Die am 16. Jänner 1950 geborene Beschwerdeführerin stand in der Zeit vom 1. September 1970 bis 16. Dezember 1984 als Wirtschaftsberaterin in einem Dienstverhältnis zur Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark. Im Anschluß an die Geburt ihrer beiden Kinder Paul (geboren am 11. Februar 1985) und Peter (geboren am 11. November 1987) bezog sie Karenzurlaubsgeld und bis 11. November 1990 Sondernotstandshilfe. Vom 18. Jänner 1991 bis 30. September 1993 bezog sie mit Unterbrechu... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs3;AlVG 1977 §39 Abs2 idF 1983/594; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0011 E 10. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Entsprechend dem eindeutigen Wortlaut des § 39 Abs 2 AlVG 1977, idF der Nov BGBl 1983/594, sowie nach den Gesetzesmaterialien dazu gelten ledige Mütter schon dann als nicht alleinstehend, wenn sie und d... mehr lesen...
Mit Datum vom 19. Februar 1992 erließ die belangte Behörde gegenüber der Beschwerdeführerin den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid, dessen Spruch: folgendermaßen lautet: "Über Ihre Berufung vom 20.12.91 gegen den Bescheid des Arbeitsamtes Versicherungsdienste vom 3.12.91 betreffend Widerruf der vom 30.4.86 bis 14.3.89 und vom 9.5.90 bis 30.9.91 bezogenen Leistung und Berichtigung des vom 1.7.85 bis 31.12.85 bezogenen Karenzurlaubsgeldes von S 199,20 täglich auf S 133,20 ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0011 E 10. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Entsprechend dem eindeutigen Wortlaut des § 39 Abs 2 AlVG 1977, idF der Nov BGBl 1983/594, sowie nach den Gesetzesmaterialien dazu gelten ledige Mütter schon dann als nicht alleinstehend, wenn sie und der Kindesvater des außereheliche... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und der beigeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Arbeitsamtes Vöcklabruck vom 28. September 1989 wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 28. August 1989 auf Gewährung der Notstandshilfe für alleinstehende Mütter gemäß § 39 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 lit. c ALVG 1977 mangels Notlage keine Folge gegeben. Diesem Bescheid lag der Sachverhalt zugrunde, daß die Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs2 idF 1983/594;MeldeG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/08/0127 2 Stammrechtssatz Wohnen die Kindeseltern in ein und derselben Wohneinheit, so sind sie iSd § 39 Abs 2 AlVG nach den Vorschriften des MeldeG 1972 an der gleichen Adresse angemeldet oder anzumelden. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs2 idF 1983/594;B-VG Art7;StGG Art2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/08/0202 E 15. Oktober 1984 RS 1 Stammrechtssatz Es bestehen - im Hinblick auf den Gleichheitssatz - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 39 Abs 2 AlVG. ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs2 idF 1983/594; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0011 E 10. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Entsprechend dem eindeutigen Wortlaut des § 39 Abs 2 AlVG 1977, idF der Nov BGBl 1983/594, sowie nach den Gesetzesmaterialien dazu gelten ledige Mütter schon dann als nicht alleinstehend, wenn sie und der Kindesvater des ... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und der ihr beigeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Arbeitsamtes B vom 28. September 1989 wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 28. August 1989 auf Gewährung der Notstandshilfe für alleinstehende Mütter gemäß § 39 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 lit. c AlVG 1977 mangels Notlage keine Folge gegeben. Diesem Bescheid lag der Sachverhalt zugrunde, daß die Beschwerdeführerin... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs2;MeldeG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0011 E 10. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Entsprechend dem eindeutigen Wortlaut des § 39 Abs 2 AlVG 1977, idF der Nov BGBl 1983/594, sowie nach den Gesetzesmaterialien dazu gelten ledige Mütter schon dann als nicht alleinstehend, wenn sie u... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs2 idF 1983/594;MeldeG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Wohnen die Kindeseltern in ein und derselben Wohneinheit, so sind sie iSd § 39 Abs 2 AlVG nach den Vorschriften des MeldeG 1972 an der gleichen Adresse angemeldet oder anzumelden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs2;
Rechtssatz: Entsprechend dem eindeutigen Wortlaut des § 39 Abs 2 AlVG 1977, idF der Nov BGBl 1983/594, sowie nach den Gesetzesmaterialien dazu gelten ledige Mütter schon dann als nicht alleinstehend, wenn sie und der Kindesvater des außerehelichen Kindes nach den Vorschriften des Meldegesetzes 1972 an der gleichen Adr... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs2;MeldeG 1972 §7 Abs1 idF 1985/427;MeldeG 1972 AnlA;
Rechtssatz: Wohnen zwei Personen in einem mit derselben Hausnummer bezeichneten Objekt auf verschiedenen Stiegen, in verschiedenen Stockwerken oder in Wohnungen mit anderen Türnummern, dann sind sie iSd § 39 Abs 2 AlVG 1977 nach den Vorschriften des Mel... mehr lesen...