Entscheidungen zu § artikel2zu39 Abs. 4 AlVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 1999/2/10 9ObA271/98p

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Entscheidung | OGH | 10.02.1999

TE OGH 1998/2/11 9ObA216/97y

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Entscheidung | OGH | 11.02.1998

RS OGH 1997/12/2 10ObS189/97k, 9ObA216/97y, 9ObA271/98p

Norm: AlVG §12 Abs1AlVG §12 Abs6AlVG §39 Abs4
Rechtssatz: Arbeitslosigkeit setzt voraus, daß das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beziehungsweise die Auflösung des Arbeitsvertrages ist für die Erfüllung des Tatbestandes Arbeitslosigkeit nicht wesentlich. Es ist von einem eigenständigen Begriff des Beschäftigungsverhältnisses im AlVG auszugehen, wobei zwischen vertragsrechtlicher und versicherungsr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.12.1997

TE OGH 1997/12/2 10ObS189/97k

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Entscheidung | OGH | 02.12.1997

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