Begründung: Die Parteien sind Eheleute; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Beklagte (= Gegner der gefährdeten Partei) ist im September 1992 aus der ehelichen Wohnung in seinem Haus ausgezogen, die seither nur mehr von der Klägerin (= gefährdete Partei) mit den beiden minderjährigen Söhnen benützt wird. Für die Klägerin leistet der Beklagte keinen Unterhalt, für seine beiden Kinder monatliche Unterhaltszahlungen von je S 4.500. Außerdem zahlt er die Bausparkredite für sein H... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 VIIcAlVG 1977 §33 Abs2 litc EheG §66 ABGB § 936 heute ABGB § 936 gültig ab 01.01.1812 EheG § 66 heute EheG § 66 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anläßlich der einvernehmlichen Scheidung ihrer am 8. Mai 1971 geschlossenen Ehe regelten die Streitteile vor dem Erstgericht in Punkt 1 des Vergleiches vom 12. September 1979, 31 Sch 283/79-2, ihre unterhaltsrechtlichen Beziehungen wie folgt: "Der Erstantragsteller (Beklagter) anerkennt die grundsätzliche Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Zweitantragstellerin (Klägerin) und behält sich diese ausdrücklich die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bei ge... mehr lesen...