Entscheidungen zu § artikel2zu26a AlVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/9 92/08/0211

Die Beschwerdeführerin bezog nach der Aktenlage (zunächst) vom 24. Oktober 1990 bis 31. Juli 1991 beim Arbeitsamt R Karenzurlaubsgeld. Am 14. August 1991 langte beim Arbeitsamt eine am 13. August 1991 zur Post gegebene Verständigung ein, worin die Beschwerdeführerin bekannt gab, daß sie "ab dem 13.4.1991 verheiratet" ist. In einer am 27. August 1991 beim Arbeitsamt R aufgenommenen Niederschrift gab die Beschwerdeführerin dazu an, daß sie sich am 13. April 1991 mit dem Kindesvater vere... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.02.1993

RS Vwgh 1993/2/9 92/08/0211

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §26;AlVG 1977 §26a;AlVG 1977 §29 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 26 und § 26a AlVG ist nicht erkennbar, daß die Aufrechterhaltung des Wohnsitzes durch die Bezieherin von Karenzurlaubsgeld im Sprengel des Arbeitsamtes, das die Leistung zuerkannt hat, als (weitere) Voraussetzung für die weitere Gewährung von Karenzurlaubsgeld anzusehen w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.02.1993

RS Vwgh 1993/2/9 92/08/0211

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §26;AlVG 1977 §26a;AlVG 1977 §29 Abs1;AlVG 1977 §51;
Rechtssatz: § 24 Abs 1 AlVG setzt für die Einstellung des Karenzurlaubsgeldes voraus, daß eine der Voraussetzungen für den Anspruch wegfällt. Aus der gesamten Systematik des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ist nicht der geringste Hinweis darauf zu entnehm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.02.1993

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