Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit dem Jahre 1971 Sekretariatsleiterin beim BFI. Seit dem Schuljahr 1985/86 wurde bei diesem Institut ein Schulversuch für Handelsakademien und Handelsschulen für Berufstätige unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes durchgeführt. Die Klägerin war am Aufbau und der Vorentwicklung dieses Schulversuches beteiligt und als andragogische Betreuerin für diesen Schulversuch vorgesehen. Dabei handelt es sich nicht um die Erteilung von... mehr lesen...