Norm: ABGB §140 Abs1 BbAlVG §20 Abs2NotstandshilfeV §1 Z2
Rechtssatz: Der Familienzuschlag zum Arbeitslosengeld beziehungsweise zur Notstandshilfe für den Lebensgefährten des Unterhaltsschuldners ist nicht in die Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt einzubeziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 2292/96g Entscheidungstext OGH 03.10.1996 1 Ob 2292/96g ... mehr lesen...