Entscheidungen zu § artikel2zu17 Abs. 2 AlVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/24 92/08/0174

Im Beschwerdefall ist unbestritten, daß das Arbeitsverhältnis des Beschwerdeführers als Arbeiter (entsprechend einer kollektivvertraglichen Regelung, die eine Lösung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitern nur zum Monatsletzten vorsieht) mit 31. Jänner 1992, einem Freitag, beendet wurde. Am darauffolgenden Montag, dem 3. Februar 1992, beantragte der Beschwerdeführer Arbeitslosengeld. Mit Bescheid vom 8. April 1992 sprach das Arbeitsamt aus, daß dem Beschwerdeführer gemäß § 14 Abs. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.11.1992

RS Vwgh 1992/11/24 92/08/0174

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §14 Abs4 litd;AlVG 1977 §17 Abs2;
Rechtssatz: Ein
Rechtssatz: des Inhaltes, daß Zeiten, die auf die Anwartschaft für das Arbeitslosengeld im Sinne des § 14 Abs 4 lit d AlVG anzurechnen sind, einem für diese Zeiten bestehenden Leistungsanspruch im Sinne des § 17 Abs 2 AlVG entgegenstünden, ist dem Arbeitslosenversicherungsgesetz ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1992

RS Vwgh 1992/11/24 92/08/0174

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §14 Abs1;AlVG 1977 §14 Abs4 litd;AlVG 1977 §14 Abs6;AlVG 1977 §17 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt der Vorschriften des § 14 Abs 1 und 6 AlVG (wonach Anwartschaftszeiten bei der Ermittlung der Anwartschaft nur einmal berücksichtigt werden dürfen) sowie § 17 Abs 2 AlVG läßt sich zwangslos folgern, daß in den Fällen des § 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1992

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