Entscheidungsgründe: I. römisch eins. 1. Die Beschwerdeführerin war als freie Dienstnehmerin bei der Firma Sch. beschäftigt und schloss mit ihrem Dienstgeber eine - der Bestimmung des §11 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (im Folgenden: AVRAG) entsprechende - Vereinbarung der Karenzierung ihres freien Dienstvertrages für die Dauer von einem Jahr, um ihre Dissertation fertig stellen zu können. Die Beschwerdeführerin trat mit 1. Oktober 2009 die vereinbarte Bildun... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt AlVG §1 Abs8, §26 Abs1, Abs5Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsG §1, §11 ASVG §4 Abs4 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 g... mehr lesen...