Begründung: Im Schuldenregulierungsverfahren betreffend die Verpflichtete meldete die Revisionsrekurswerberin, vertreten durch einen Rechtsanwalt, ihre Forderungen von 206.527,22 EUR an und beantragte deren Feststellung als Konkursforderung. Die erstbetreibende Partei beantragte auf Grund des vollstreckbaren Versäumungsurteils des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 3. März 2004, AZ 19 Cg 63/03y, zur Hereinbringung ihrer Forderung von 36.340 EUR sA wider die Verpflichtete die Bewil... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 28. 2. 2000 eröffnete das Erstgericht den Konkurs über das Vermögen der Gemeinschuldnerin und bestellte den Revisionsrekurswerber zum Masseverwalter. Ein Gläubigerausschuss wurde ihm nicht beigeordnet. Mit konkursgerichtlicher Genehmigung veräußerte der Masseverwalter eine im Eigentum der Gemeinschuldnerin gestandene Eigentumswohnung zum Kaufpreis von EUR 43.603,70. Die Miteigentumsanteile waren mit einer Höchstbetragshypothek über ATS 1,722.000 zugun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete mit Beschluß vom 5.9.1994 den Vater zu Unterhaltszahlungen und wies das Mehrbegehren der Minderjährigen auf Bestimmung eines weiteren monatlichen Unterhalts von S 1.300 ab 1.1.1993 ab. Laut Kanzleivermerk vom 6.9.1994 sprach Mag.Georg T***** für Rechtsanwalt Dr.Alexander N***** vor, behauptete, von der Kindesmutter bevollmächtigt zu sein, und ersuchte um Zustellung einer rechtskräftigen Ausfertigung des Beschlusses vom 6.4.1994, ON 1... mehr lesen...
Begründung: Die Klagevertreterin gab nach Erhebung der Berufung (24.März 1992) mit Schriftsatz vom 24.August 1992 bekannt, daß das Vollmachtsverhältnis mit dem Kläger seit 16.Mai 1992 aufgelöst sei. Nach Zustellung des Urteiles des Berufungsgerichtes am 29.Jänner 1993 erhob sie unter Berufung auf § 30 Abs 2 ZPO rechtzeitig Revision. Das Erstgericht hatte wegen der vorausgegangenen Bekanntgabe der Auflösung des Vollmachtsverhältnisses Bedenken gegen das Bestehen eines Vollmach... mehr lesen...
Ein gegen die Republik Österreich auf Grund einer Aufkündigung für den 31. August 1952 ergangener Räumungsauftrag ist nach dem Antrag der kundigenden Partei am 28. August 1951 (die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr) der mit dem Bestandobjekt befaßten Abteilung im Bundesministerium zugestellt und von diesem an die Finanzprokuratur weitergeleitet worden, bei der er am 4. September 1951 eingelangt ist. Die Republik Österreich hat u. a. eingewendet, daß die Aufkündigung verspätet erfolgt... mehr lesen...