Begründung: Mit Schriftsatz ON 69 gab der Vater bekannt, daß er mit seiner Vertretung im Pflegschaftsverfahren zwei Rechtsanwälte bevollmächtigt habe. Er ersuchte, die Bevollmächtigung beider Rechtsanwälte zur Kenntnis zu nehmen, und stellte den Antrag, sämtliche Zustellungen an beide ausgewiesene Rechtsanwälte vorzunehmen. Das Erstgericht sprach mit Beschluß ON 71 aus, die Bevollmächtigung der beiden Rechtsanwälte zur Kenntnis zu nehmen, und wies den Antrag, es mögen künftige Zus... mehr lesen...
Norm: ZPO §87 Abs2 ZPO §89 ZPO § 87 heute ZPO § 87 gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 87 gültig von 01.03.1983 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 201/1982 ZPO § 89 heute ... mehr lesen...