Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein *****, vertreten durch Gugerbauer & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. D*****gesellschaft mbH, *****, vertreten durch... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Gesellschaft begehrt als Wohnungseigentumsorganisator von den Beklagten den von ihr nach einer endgültigen Abrechnung ermittelten restlichen Kaufpreis für deren Eigentumswohnung. In einem ihr aufgetragenen Schriftsatz (ON 11, AS 44) führte die Klägerin ua sinngemäß aus, sie habe - obwohl eine Verpflichtung zur Rechnungslegung über die Grundkosten nicht bestehe - eine Geldflußrechnung der Grundkosten vorgenommen; die jeweiligen Beträge für die Zeit vom 31.12.... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Gesellschaft begehrt als Wohnungseigentumsorganisator von den Beklagten den von ihr nach einer endgültigen Abrechnung ermittelten restlichen Kaufpreis für deren Eigentumswohnung. In einem ihr aufgetragenen Schriftsatz (ON 11 dA) führte die Klägerin ua sinngemäß aus, sie habe - obwohl eine Verpflichtung zur Rechnungslegung über die Grundkosten nicht bestehe - eine Geldflußrechnung der Grundkosten vorgenommen; die jeweiligen Beträge für die Zeit vom 31.12.1970... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Gesellschaft begehrt als Wohnungseigentumsorganisator von den Beklagten den von ihr nach einer endgültigen Abrechnung ermittelten restlichen Kaufpreis für deren Eigentumswohnung. In einem ihr aufgetragenen Schriftsatz (ON 14 dA) führte die Klägerin ua sinngemäß aus, sie habe - obwohl eine Verpflichtung zur Rechnungslegung über die Grundkosten nicht bestehe - eine Geldflußrechnung der Grundkosten vorgenommen; die jeweiligen Beträge für die Zeit vom 31.12.1970... mehr lesen...
Norm: ZPO §82 Abs1ZPO §514
Rechtssatz: Die Abweisung eines Antrages nach § 82 Abs 1 ZPO ist mit (abgesondertem) Rekurs anfechtbar. Entscheidungstexte 5 Ob 131/91 Entscheidungstext OGH 26.11.1991 5 Ob 131/91 Veröff: EvBl 1992/84 S 374 = RZ 1993/68 S 178 5 Ob 130/91 Entscheidungstext OGH 26.11.1991 5 Ob 130/91 ... mehr lesen...