Entscheidungen zu § 70 Abs. 3 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2005/11/4 13R212/05z

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Entscheidung | OGH | 04.11.2005

RS OGH 2005/11/4 13R212/05z

Norm: ZPO §70 Abs3ZPO §71
Rechtssatz: Die rechtskräftige Verpflichtung des Prozessgegners einer durch einen Verfahrenshilfeanwalt vertretenen Partei zum Kostenersatz iSd § 70 Abs 3 ZPO schließt die Verpflichtung zur Nachzahlung nach § 71 ZPO - liegen die Voraussetzungen dafür vor - nicht aus. Während § 70 Abs 3 ZPO dem Grundsatz entspricht, den Prozessgegner kostenmäßig soweit wie möglich so zu behandeln, als würde er gegen eine Partei ohne Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.2005

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