Entscheidungen zu § 614 Abs. 2 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2008/9/3 3Ob35/08f

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Entscheidung | OGH | 03.09.2008

RS OGH 2008/9/3 3Ob35/08f

Norm: ZPO §614 Abs2
Rechtssatz: Die in § 614 Abs 2 ZPO erwähnte Vorlage soll nur dann gefordert werden, wenn Zweifel über das Vorliegen der Schiedsvereinbarung bestehen. Sie muss nicht einmal dann angeordnet werden, wenn dies vom Antragsgegner ausdrücklich beantragt wird, es liegt vielmehr im (pflichtgemäßen) Ermessen des Exekutionsgerichts, ob es eine solche Vorlage anordnet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.09.2008

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