Norm: ZPO §577 Abs1ZPO §577 Abs2ZPO §577 Abs3
Rechtssatz: Die Unterwerfung unter ein Schiedsgericht kann nur unbedingt erfolgen, das heisst ohne die Einschränkung, dass in einem Eventualfall die Unzuständigkeit doch noch eingewandt werden kann. Ist dies nicht der Fall, kann von einer Unterwerfungserklärung nicht die Rede sein, sodass auch keine Verbesserung eines Formmangels durch eine Erklärung erfolgen kann. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §577 Abs1MRG §37 Abs1
Rechtssatz: Die in § 37 Abs 1 MRG dem Außerstreitrichter zugewiesenen Angelegenheiten sind, auch wenn es sich in einigen Fällen um kontradiktorische "Rechtsstreitigkeiten im Gewand des außerstreitigen Verfahrens" handelt, obvjektiv nicht schiedsfähig. Entscheidungstexte 5 Ob 186/99k Entscheidungstext OGH 13.07.1999 5 Ob 186/99k ... mehr lesen...