Begründung: Im Verfahren AZ 11 C 1930/06a des Erstgerichts kündigte die nun betreibende Partei den mit dem nun Verpflichteten geschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung aus dem Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG auf. Im Verfahren AZ 11 C 1930/06a des Erstgerichts kündigte die nun betreibende Partei den mit dem nun Verpflichteten geschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung aus dem Kündigungsgrund des Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 3, zweiter Fall MRG auf. Das Ge... mehr lesen...