Entscheidungsgründe: I. 1. Der OGH stellt aus Anlaß einer von ihm zu treffenden Rechtsmittelentscheidung über die Sicherheitsleistung für Prozeßkosten in einem Zivilrechtsstreit unter Berufung auf Art140 Abs1 B-VG den Antrag, den letzten (zweiten) Satz im §57 Abs3 ZPO als verfassungswidrig aufzuheben. Dieser Paragraph lautet - soweit seine Wiedergabe im gegebenen Zusammenhang erforderlich ist - folgendermaßen: §57. (1) Wenn Ausländer vor einem im Geltungsbereiche dieses Gesetz... mehr lesen...
Index: 22 Zivilprozeß, außerstreitiges Verfahren22/02 Zivilprozeßordnung
Norm: B-VG Art94ZPO §57 Abs3 Beachte vgl. Kundmachung BGBl. 124/1983 am 2. März 1983
Rechtssatz: ZPO; §57 Abs3 zweiter Satz mit Art94 B-VG nicht vereinbar Entscheidungstexte G 74/82 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 14.12.1982 G 74/82 ... mehr lesen...