Entscheidungen zu § 567 Abs. 1 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1995/10/4 1Ob609/95

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Entscheidung | OGH | 04.10.1995

RS OGH 1984/12/12 3Ob131/84

Norm: EO §7 BdIIAEO §7 BdIICEO §54 Abs1 Z3ZPO §419 EZPO §562 Abs1 DZPO §567 Abs1
Rechtssatz: Ein Exekutionsantrag kann nicht deshalb als verfehlt angesehen werden, weil im Exekutionstitel nur von der Übergabe, nicht aber von der Übernahme des Bestandobjektes gesprochen wird, wenn mit Rücksicht auf den Wortlaut der vom Bestandnehmer eingebrachten gerichtlichen Aufkündigung kein Zweifel darüber besteht, daß der Beschluß des Gerichtes, soweit dami... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.12.1984

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