Entscheidungsgründe: Mit der am 14. März 1990 beim Erstgericht eingebrachten Aufkündigung kündigte die Klägerin der Beklagten die in ihrem Haus gelegenen Geschäftsräumlichkeiten top.Nr. 1 bis 3 zum 30. Juni 1990 gerichtlich auf. Als Kündigungsgründe machte sie geltend, daß der Bestandgegenstand nur zum Betrieb eines Gasthausunternehmens vermietet worden sei, die Gekündigte die Bestandräumlichkeiten aber ausschließlich zu einem bordellähnlichen Betrieb in Form eines Stundenhotels ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und die beiden Beklagten sind Geschwister und zur Geschäftsführung berechtigte Gesellschafter der prot. Firma A. F***** (OHG, im folgenden Gesellschaft) mit dem Sitz in Wien. Der Kläger belangt 1) den Erstbeklagten, diesem werde mit Rechtskraft des Urteiles die Vertretungsmacht und Geschäftsführungsbefugnis der Gesellschaft entzogen, in eventu, der Erstbeklagte sei schuldig, es zu unterlassen, a) aus dem Vermögen des Unternehmens der Gesellschaft ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte mit Aufkündigung vom 11. November 1980 der Beklagten das von ihr gemietete Geschäftslokal Nr. 3 im Hause Wien 9, Nußdorferstraße 75, samt den zu diesem Geschäftslokal gehörigen Nebenräumlichkeiten und derzeit im Rahmen des Geschäftsbetriebes "Auge Gottes" sowie "Club Emanuela" benützten Räumlichkeiten im Parterre und Kellergeschoß dieses Hauses sowie den im selben Haus gelegenen Gastgarten samt anschließenden Räumlichkeiten zum 31. Mai 198... mehr lesen...
Das Prozeßgericht erklärte die durch die Nichtzahlung der vereinbarten Wassergebühren veranlaßte, auf § 19 Abs. 2 Z. 1 MietG. gestützte Kündigung für rechtswirksam. Das Berufungsgericht hob die Kündigung auf. Der Oberste Gerichtshof stellte das erstgerichtliche Urteil wieder her. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Ansicht des Berufungsgerichtes, nur die Nichtzahlung des Hauptmietzinses (§ 2 Abs. 1 lit. a MietG.), nicht aber auch die ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hob die auf den Kündigungsgrund des § 19 Abs. 2 Z. 3 MietG. gestützte Aufkündigung der von den Klägern dem Beklagten vermieteten Wohnung Nr. 16 im Hause Wien, XIII., E.gasse 7, auf. Es stellte fest, daß der Beklagte rechtskräftig wegen Verbrechens nach den §§ 127, 128, 129 Ib StG., begangen an zahlreichen mj. Kindern, darunter auch solchen, die im gleichen Hause wohnen, zur Strafe des schweren Kerkers in der Dauer von zehn Jahren verurteilt worden sei, daß aber die K... mehr lesen...