Norm: EO §44 CEO §78ZPO §56 Abs2
Rechtssatz: Die Sicherheitsleistung bezweckt auch, dem betreibenden Gläubiger für seine allfälligen Ersatzansprüche eine pfandrechtliche Sicherstellung zu verschaffen. Entscheidungstexte 3 Ob 12/79 Entscheidungstext OGH 14.02.1979 3 Ob 12/79 Veröff: MietSlg 31792 3 Ob 97/95 Entscheidungstext ... mehr lesen...