Norm: ZPO §56 Abs1ZPO §226
Rechtssatz: § 56 Abs 1 JN ist analog auch auf Eventualbegehren anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 20/97f Entscheidungstext OGH 09.07.1997 3 Ob 20/97f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108541 Dokumentnummer JJR_19970709_OGH0002_0030OB00020_97F0000... mehr lesen...
Begründung: In dem vorliegenden seit 11.2.1988 anhängigen Verfahren wegen Festsetzung von Enteignungsentschädigungen wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 12.7.1989 (ON 37) die den Antragsgegnern gebührende Entschädigung für auf Grund der §§ 97 und 99 Abs 1 und Abs 2 des Luftfahrtgesetzes, BGBl 1957/253 (LFG) enteignete Grundflächen wie folgt festgesetzt: Erstantragsgegnerin S 10,174.587,-- Zweitantragsgegner S 12,474.104,-- Drittantragsge... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der beklagten Partei trug das Erstgericht der klagenden Partei auf, binnen 6 Wochen eine Prozeßkostensicherheit von S 100.000 durch Erlag baren Geldes, einer Bankgarantie, mündelsicherer Wertpapiere oder Einlagebücher zu leisten. Die klagende Partei legte eine an die beklagte Partei adressierte Bankgarantie der C***-B*** mit folgendem Wortlaut vor: "Wir haben davon Kenntnis, daß der Firma W***-B*** Inc. als klagende Partei in dem vor dem Handelsgericht Wien ..... mehr lesen...