Das Erstgericht hielt den von ihm erlassenen Wechselzahlungsauftrag vom 11. August 1969, AZ 27 Cg 1086/69, aufrecht und verurteilte den Beklagten zur Zahlung der eingeklagten Wechselsumme von 25.400 S s A, wobei es von folgenden Feststellungen ausging: Die Parteien seien vor einigen Jahren in der Schweiz beruflich tätig gewesen. Der Kläger habe dort durch Vermittlung des Beklagten von Ing Elie T ein Darlehen von 15.000 sfr aufgenommen, hievon dem Beklagten 5000 sfr gegeben und hiefür ... mehr lesen...