Begründung: Zwischen den Parteien war zu AZ 2 C 52/82 des Bezirksgerichtes Frankenmarkt ein Besitzstörungsverfahren anhängig, in dem gegen den Kläger (dort: Beklagter) ein Endbeschluß erging. Die nunmehr vom Kläger eingebrachte Wiederaufnahmsklage mit dem Ziel, im wiederaufgenommenen Besitzstörungsverfahren die Abweisung der Klage zu erreichen, wurde vom Gericht zweiter Instanz, das funktionell als Erstgericht entschied, mit dem angefochtenen Beschluß zurückgewiesen. Es sprach... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien war zu AZ 1 C ***** des Bezirksgerichtes Frankenmarkt ein Besitzstörungsverfahren anhängig, in welchem gegen den Wiederaufnahmskläger (dort: Beklagter) ein verurteilender Endbeschluß erlassen wurde. Die nunmehr vom Kläger mit dem Ziel eingebrachte Wiederaufnahmsklage, im wiederaufgenommenen Besitzstörungsverfahren die Abweisung der Klage zu erreichen, wurde vom Gericht zweiter Instanz, das funktionell als Erstgericht entschied, mit dem angefoc... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien war in den verbundenen Verfahren 1 C ***** und 1 C ***** je des Bezirksgerichtes Frankenmarkt ein Besitzstörungsverfahren anhängig, in welchem ein die Klägerin (dort: Beklagte) verurteilender Endbeschluß erging. Die nunmehr von der Klägerin mit dem Ziel eingebrachte Wiederaufnahmsklage, im wiederaufgenommenen Besitzstörungsverfahren die Abweisung der Klagen zu erreichen, wies das Gericht zweiter Instanz, das funktionell als Erstgericht entschi... mehr lesen...