Entscheidungen zu § 534 Abs. 1 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-35 von 35

TE OGH 1951/11/14 3Ob450/51

Im Vorprozesse 26 Cg 236/49 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wurde am 18. April 1950 die Ehe der Streitteile gemäß § 55 EheG. geschieden, wobei das Gericht den vom Abwesenheitskurator der Beklagten gemäß § 55 Abs. 2 des Ehegesetzes erhobenen Widerspruch mangels eines Verschuldens des Klägers für unzulässig erklärte. Mit ihrer auf § 530 Z. 7 ZPO. gestützten Wiederaufnahmsklage verband die Wiederaufnahmsklägerin eine auf Ehebruch ihres Ehemannes gegrundete Widerklage nac... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.11.1951

RS OGH 1951/11/14 3Ob450/51

Norm: ZPO §235 DZPO §530 E1ZPO §534 Abs1
Rechtssatz: Es ist zumindest in Ehesachen auch nach Ablauf der einmonatigen Frist des § 534 ZPO eine Änderung des in der Hauptsache gestellten Klagebegehrens zulässig. Hatte die Beklagte im Vorprozeß eine Widerklage erhoben, so steht es ihr frei, im Zusammenhang mit der Wideraufnahmsklage gegen die Vorprozeß von ihrem Gatten auf § 55 EheG gestützte Klage Widerspruch zu erheben. Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1951

RS OGH 1951/1/10 2Ob463/50, 6Ob860/82, 8Ob69/86 (8Ob70/86)

Norm: ZPO §235 Abs1 CZPO §534 Abs1
Rechtssatz: Wird eine Wiederaufnahmsklage im Wege einer Klagsänderung auf einen weiteren, ursprünglich nicht geltend gemachten Wiederaufnahmsgrund gestützt, so muß hiebei gleichfalls die Frist des § 534 ZPO eingehalten sein. Entscheidungstexte 2 Ob 463/50 Entscheidungstext OGH 10.01.1951 2 Ob 463/50 6 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.01.1951

RS OGH 1950/7/5 2Ob449/50, 4Ob71/81, 8Ob529/90, 9ObA13/95, 3Ob2360/96x, 3Ob2237/96h, 8ObA133/97k, 4O

Norm: FristenG §1 ffZPO §534 Abs1
Rechtssatz: Die Fristen des § 534 ZPO sind Präklusivfristen prozessualer und nicht materiellrechtlicher Natur, auf welche die Bestimmungen des Fristengesetzes keine Anwendung finden. Entscheidungstexte 2 Ob 449/50 Entscheidungstext OGH 05.07.1950 2 Ob 449/50 Veröff: SZ 23/217 = JBl 1950 H22,530 4 Ob 71/81... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.07.1950

TE OGH 1950/7/5 2Ob449/50

Das Erstgericht hatte eine Wiederaufnahmsklage als verspätet zurückgewiesen; das Rekursgericht hat diesen Beschluß aufgehoben, da es das Fristengesetz auf die Frist des § 534 ZPO. anwendete. Der Oberste Gerichtshof hat dem Revisionsrekurs der beklagten Partei Folge gegeben und den erstgerichtlichen Beschluß wiederhergestellt. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Oberste Gerichtshof vermag sich der Rechtsmeinung des Rekursgerichtes hinsichtlich der... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.07.1950

Entscheidungen 31-35 von 35