Begründung: Zwischen den Parteien war zur AZ 48 C 241/91 des Erstgerichtes ein Besitzstörungsverfahren anhängig, dessen Wiederaufnahme die Klägerin nun begehrt. Das Erstgericht wies die Klage wegen Unzuständigkeit zurück, da der geltend gemachte Wiederaufnahmsgrund sich ausschließlich auf das Rekursverfahren beziehe. Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Gericht zweiter Instanz dem dagegen erhobenen Rekurs nicht Folge. Es unterließ den gemäß §§ 526 Abs 3, 500 Abs 2 Z 1-3 Z... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 23. 11. 1990 wurde im Verfahren zu 31 Cga 85/90 des Landesgerichtes Klagenfurt dem Begehren der Wiederaufnahmsbeklagten und dortigen Klägerin (im folgenden kurz Beklagte bezeichnet) teilweise stattgegeben und die Wiederaufnahmsklägerin und dortige Beklagte (im folgenden kurz Klägerin bezeichnet) zur Zahlung eines Betrages von 4,135.146,20 S an die Beklagte verpflichtet. Ein Mehrbegehren der Beklagten wurde abgewiesen. Das Gericht gelangte aufgrund des du... mehr lesen...