Begründung: Der Verpflichtete behauptet in seinem Aufschiebungsantrag zusammengefasst, er habe sich aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten im Zeitraum der Einbringung der Aufkündigung und der Erlassung/Zustellung des Übergabsauftrags in einem körperlichen und seelischen Ausnahmezustand befunden, weshalb er behördlichen Schriftstücken mit für ihn ungewohnten Inhalten und Formulierungen nicht die hinreichende Aufmerksamkeit aufzubringen vermocht habe. Er macht damit geltend, er sei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann, Dr. E. Sole und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eduard W*****, p.A. *****, vertreten durch Dr. Karl König, Rechtsanwalt in Klosterneuburg, wider die beklagte Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Thomas J. Ruza, Rechtsanwalt in Wien, wegen Nichtigkeit einer Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs1 Z2ZPO §529 Abs2 BIIZPO §534 Abs2 Z2ZPO §534 Abs3EO §7 Abs3 Ea
Rechtssatz: Unter Rechtskraft im Sinn des § 529 Abs 1 Z 2 und Abs 2 und des § 534 Abs 2 Z 2 und Abs 3 ZPO ist die formelle Rechtskraft zu verstehen, die auch dann eintritt, wenn die Prozessunfähigkeit der Partei nicht erkannt wurde. Die Partei, die ihre Prozessunfähigkeit behauptet, kann mit dem ihr zu Gebote stehenden ordentlichen Rechtsmittel den Nichtigkeitsgru... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs1 Z2ZPO §529 Abs2 BIIZPO §534 Abs2 Z2ZPO §534 Abs3EO §7 Abs3 Ea
Rechtssatz: Ausführungen zur Entwicklung der sowie Überlegungen zu den § 529 ZPO und § 534 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 6/01s Entscheidungstext OGH 18.12.2001 1 Ob 6/01s Verstärkter Senat; Veröff: SZ 74/200 6 Ob 127/03z Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs2 Z2 C2
Rechtssatz: Zweck der Nichtigkeitsklage kann nur sein, demjenigen, der im Verfahren nicht bzw nicht durch seinen gesetzlichen Vertreter vertreten war, ein Mittel zur Abhilfe gegen diesen schweren prozessualen Verstoß an die Hand zu geben, nicht aber dem Gegner, der seinen Standpunkt im Prozeß mangelfrei vertreten konnte. Entscheidungstexte 1 Ob 555/78 Entschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs2 Z2 C2
Rechtssatz: Zweck der Nichtigkeitsklage kann nur sein, demjenigen, der im Verfahren nicht bzw nicht durch seinen gesetzlichen Vertreter vertreten war, ein Mittel zur Abhilfe gegen diesen schweren prozessualen Verstoß an die Hand zu geben, nicht aber dem Gegner, der seinen Standpunkt im Prozeß mangelfrei vertreten konnte. Entscheidungstexte 1 Ob 555/78 Entschei... mehr lesen...
Der Kläger begehrte, gemäß § 529 (1) Z. 2 ZPO. die Nichtigkeit des gegen ihn am 17. August 1964 zu 8 Cg .../64 ergangenen Versäumungsurteils auszusprechen, mit dem er als dort Beklagter zur Zahlung von 55.407.10 S an die dort klagende, nunmehr beklagte Partei, verurteilt worden sei. Er begrundet sein Begehren damit, daß er weder die Klage und Ladung zur ersten Tagsatzung noch das Versäumungsurteil zugestellt erhalten und erst nach Einleitung der Exekution Ende Februar 1965 von dem gen... mehr lesen...