Begründung: Das gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht wies den Antrag der Antragstellerin auf Anerkennung als Hauptmieterin ab. Es ging dabei unter anderem davon aus, daß es im gegenständlichen Haus von seiten der Hausinhabung einen genauen Plan für die Sanierung der Substandardwohnungen gegeben hatte, die erforderlichen Mittel vom Erstantragsgegner als Hauseigentümer jedoch nicht aufgebracht werden konnten. Mit der Zweitantragsgegnerin, die bereit war, die Finanzierung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat den Antrag der Antragsteller, die Höhe des ihnen vorgeschriebenen Hauptmietzinses zu überprüfen (§ 37 Abs.1 Z 8, § 44 MRG), mit Sachbeschluß abgewiesen. Das Erstgericht hat den Antrag der Antragsteller, die Höhe des ihnen vorgeschriebenen Hauptmietzinses zu überprüfen (Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 8,, Paragraph 44, MRG), mit Sachbeschluß abgewiesen. Das Rekursgericht hat dem Rekurs der Antragsteller Folge gegeben, den angefochtenen Sachbesc... mehr lesen...