Begründung: Mit Beschluß vom 29.1.1985 stellte das Erstgericht die der minderjährigen Maria HAT gewährten Unterhaltsvorschüsse rückwirkend mit 30.8.1984 ein. Der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien beantragte, das Kind, den gesetzlichen Vertreter des Kindes, die Mutter des Kindes und hilfsweise den Unterhaltsschuldner zur Zahlung der in der Zeit vom 1.9.1984 bis 31.1.1985 zu Unrecht ausgezahlten Beträge von S 3.000,-- zu verpflichten. Auf Grund des Rekurses des Präsidenten des... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Wr.Neustadt vom 16.9.1981, 1 Cg 733/81, rechtskräftig geschieden. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Neunkirchen (des Erstgerichtes) vom 22.12.1981, ON 1O, wurden die elterlichen Rechte und Pflichten gemäß §§ 144, 177 ABGB der Mutter übertragen. Am 5.12.1983 beantragte der Vater unter Hinweis auf seine Arbeitslosigkeit, den ihm mit Beschluß des Erstgerichtes vom 3.9.1981, ON 5, auferlegten Unterhaltsbetrag von monatli... mehr lesen...