Begründung: Die Ausfertigung des Ersturteils wurde der vom Kläger bevollmächtigten Rechtsanwältin Dr. ***** O***** am 26.6.1990 zugestellt. Innerhalb der Berufungsfrist stellte der Kläger den Antrag, ihm die Verfahrenshilfe zu gewähren und einen Rechtsanwalt für ihn zu bestellen, wenn möglich Dr. ***** O*****, die damit einverstanden sei. Mit Beschluß vom 18.12.1990 bewilligte das Erstgericht dem Kläger die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes. Mit Besch... mehr lesen...