Norm: ZPO §479 Abs1ZPO §519 Abs1 Z1 GZPO §519 Abs2 F
Rechtssatz: Gegen die Verweigerung der Rekurszulassung gemäß §479 Abs1 ZPO ist kein Rechtsmittel zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 103/03h Entscheidungstext OGH 27.05.2003 1 Ob 103/03h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117634 Dokum... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 DbZPO §502 Abs1 DdZPO §519 Abs2 F
Rechtssatz: Bestätigte das Berufungsgericht das Ersturteil in einzelnen Aussprüchen als Teilurteil und ließ es die ordentliche Revision gegen dieses mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage nicht zu, ist eine solche Entscheidung jedoch mit außerordentlicher Revision bekämpfbar, so darf es den Rekurs an den Obersten Gerichtshof gegen die Aufhebung des restlichen Teils des Ersturteils... mehr lesen...